Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsschluss
1. Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche zwischen der Spar-Express SB-
Möbel Abholmarkt GmbH & Co. KG (im folgenden Verkäufer) und der Kun-
den (im folgenden Käufer) geschlossenen Verträge.
2. Soweit die umseitig zum Kauf beabsichtigte/n Ware/n für den Käufer erst
bestellt werden, gibt dieser mit der Unterzeichnung seines Auftrages eine
Bestellung über die erfassten Artikel ab. Der Vertrag zwischen dem Ver-
käufer und dem Käufer kommt in diesen Fäll zustande, wenn der Verkäufer
die Bestellung binnen 5 Werktagen nach Bestellzugang annimmt (Auftrags-
bestätigung). Anderenfalls kommt der Vertrag mit beiderseitiger Unter-
schrift zustande.
3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
II. Preise
1. Alle Preise sind verbindlich und verstehen sich einschließlich der jeweils
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Sind Lieferung und/oder Montage der gekauften Waren vereinbart, gilt der
Kaufpreis, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, zuzüglich
Liefer-/Versand- und/oder Montagekosten, deren Höhe bei der Bestellung
mit aufgeführt werden. Die Zahlung ist bei Lieferung fällig. Als Zahlungsme-
thode kann zwischen Barzahlung oder Einsatz des SEPA-Lastschriftverfah-
ren gewählt werden. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können im
Einzelfall weitere Steuern und/oder Kosten (z.B. Zölle oder Gebühren) an-
fallen, die vom Käufer abzuführen sind.
3. Der Verkäufer akzeptiert bei Zahlung an der Kasse, die dort ausgewiesenen
oder auf der Bestellung aufgeführten Zahlungsmethoden. Der Käufer wählt
die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden
Zahlungsmethoden selbst aus.
a. Wählt der Käufer als Zahlungsmethode eine Giro- oder Kreditkarten-
zahlung, erteilt der Käufer mit Bekanntgabe seiner Kartendaten die Er-
mächtigung dazu, den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich
der ggfs. anfallenden Liefer‐ und Versandkosten bei Fälligkeit über das
betreffende Giro- bzw. Kreditkartenunternehmen zu belasten.
b. Bei einer Zahlung per Banküberweisung verpflichtet sich der Käufer,
den Kaufpreis zzgl. anfallender Liefer- und Versandkosten spätestens
fünf Werktage nach Erhalt der ihm mitgeteilten Zahlungsaufforderung
zu zahlen. Die Konto- bzw. Überweisungsdaten werden bei Auftrags-
bestätigung mitgeteilt.
III. Annahmeverzug
1. Gerät der Käufer schuldhaft mit der Annahme der Ware in Verzug, kann der
Verkäufer für die Dauer der Einlagerung der Sache pauschal ein Lagergeld
in Höhe von 0,5% des Kaufpreises pro Monat berechnen.
2. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer keine oder
niedrigere Kosten entstanden sind; dem Verkäufer umgekehrt ist der Nach-
weis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Weitergehende
Rechte bleiben hiervon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsschluss
1. Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche zwischen der Spar-Express SB-
Möbel Abholmarkt GmbH & Co. KG (im folgenden Verkäufer) und der Kun-
den (im folgenden Käufer) geschlossenen Verträge.
2. Soweit die umseitig zum Kauf beabsichtigte/n Ware/n für den Käufer erst
bestellt werden, gibt dieser mit der Unterzeichnung seines Auftrages eine
Bestellung über die erfassten Artikel ab. Der Vertrag zwischen dem Ver-
käufer und dem Käufer kommt in diesen Fäll zustande, wenn der Verkäufer
die Bestellung binnen 5 Werktagen nach Bestellzugang annimmt (Auftrags-
bestätigung). Anderenfalls kommt der Vertrag mit beiderseitiger Unter-
schrift zustande.
3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
II. Preise
1. Alle Preise sind verbindlich und verstehen sich einschließlich der jeweils
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Sind Lieferung und/oder Montage der gekauften Waren vereinbart, gilt der
Kaufpreis, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, zuzüglich
Liefer-/Versand- und/oder Montagekosten, deren Höhe bei der Bestellung
mit aufgeführt werden. Die Zahlung ist bei Lieferung fällig. Als Zahlungsme-
thode kann zwischen Barzahlung oder Einsatz des SEPA-Lastschriftverfah-
ren gewählt werden. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können im
Einzelfall weitere Steuern und/oder Kosten (z.B. Zölle oder Gebühren) an-
fallen, die vom Käufer abzuführen sind.
3. Der Verkäufer akzeptiert bei Zahlung an der Kasse, die dort ausgewiesenen
oder auf der Bestellung aufgeführten Zahlungsmethoden. Der Käufer wählt
die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden
Zahlungsmethoden selbst aus.
a. Wählt der Käufer als Zahlungsmethode eine Giro- oder Kreditkarten-
zahlung, erteilt der Käufer mit Bekanntgabe seiner Kartendaten die Er-
mächtigung dazu, den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich
der ggfs. anfallenden Liefer‐ und Versandkosten bei Fälligkeit über das
betreffende Giro- bzw. Kreditkartenunternehmen zu belasten.
b. Bei einer Zahlung per Banküberweisung verpflichtet sich der Käufer,
den Kaufpreis zzgl. anfallender Liefer- und Versandkosten spätestens
fünf Werktage nach Erhalt der ihm mitgeteilten Zahlungsaufforderung
zu zahlen. Die Konto- bzw. Überweisungsdaten werden bei Auftrags-
bestätigung mitgeteilt.
III. Annahmeverzug
1. Gerät der Käufer schuldhaft mit der Annahme der Ware in Verzug, kann der
Verkäufer für die Dauer der Einlagerung der Sache pauschal ein Lagergeld
in Höhe von 0,5% des Kaufpreises pro Monat berechnen.
2. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer keine oder
niedrigere Kosten entstanden sind; dem Verkäufer umgekehrt ist der Nach-
weis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Weitergehende
Rechte bleiben hiervon unberührt.
IV. Lieferung und Montage
1. Ist eine Lieferung der gekauften Waren vereinbart, erfolgt diese, soweit
nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, an die vom Käufer bei Auf-
tragserteilung mitgeteilte Anschrift. Wird die verkaufte Ware auf Verlangen
des Käufers an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (sog. Versen-
dungskauf) versendet, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung
(insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst
zu bestimmen.
2. Der Käufer hat zur Durchführung ggfs. vereinbarter Montageleistungen
Sorge dafür zu tragen, dass die zu erbringenden Montageleistungen mög-
lich sind – insbesondere hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass die
Wandbeschaffenheit für eine ordnungsgemäße Montage bzw. Aufhän-
gung der Kaufsache geeignet ist. Der Käufer hat weiter einen Elektroan-
schluss zur Verfügung zu stellen, um den Einsatz von Elektrogeräten, die
zur Montage benötigt werden, zu ermöglichen.
3. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer auf Umstände, welche die Anlie-
ferung erschweren können, rechtzeitig hinzuweisen.
V. Lieferfrist
1. Die Lieferung der gekauften Artikel erfolgt innerhalb der bei Auftragsertei-
lung mit dem Käufer vereinbarten Lieferfrist.
2. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lie-
ferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B.
Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaf-
fung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Man-
gel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Be-
schaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien
oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht
richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines
vom Verkäufer geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts) verur-
sacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.
3. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung er-
schweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vo-
rübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag be-
rechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lie-
fer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungs-
termine um den Zeitraum der Behinderung. Soweit dem Käufer infolge der
Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist,
kann dieser durch unverzügliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom
Vertrag zurücktreten.
4. Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird
eine Lieferung oder Leistung – gleich aus welchem Grunde – unmöglich, ist
die Haftung vom Verkäufer auf Schadensersatz nach Maßgabe der Bestim-
mung unter Punkt VIII. dieser AGB beschränkt.
IV. Lieferung und Montage
1. Ist eine Lieferung der gekauften Waren vereinbart, erfolgt diese, soweit
nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, an die vom Käufer bei Auf-
tragserteilung mitgeteilte Anschrift. Wird die verkaufte Ware auf Verlangen
des Käufers an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (sog. Versen-
dungskauf) versendet, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung
(insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst
zu bestimmen.
2. Der Käufer hat zur Durchführung ggfs. vereinbarter Montageleistungen
Sorge dafür zu tragen, dass die zu erbringenden Montageleistungen mög-
lich sind – insbesondere hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass die
Wandbeschaffenheit für eine ordnungsgemäße Montage bzw. Aufhän-
gung der Kaufsache geeignet ist. Der Käufer hat weiter einen Elektroan-
schluss zur Verfügung zu stellen, um den Einsatz von Elektrogeräten, die
zur Montage benötigt werden, zu ermöglichen.
3. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer auf Umstände, welche die Anlie-
ferung erschweren können, rechtzeitig hinzuweisen.
V. Lieferfrist
1. Die Lieferung der gekauften Artikel erfolgt innerhalb der bei Auftragsertei-
lung mit dem Käufer vereinbarten Lieferfrist.
2. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lie-
ferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B.
Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaf-
fung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Man-
gel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Be-
schaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien
oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht
richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines
vom Verkäufer geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts) verur-
sacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.
3. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung er-
schweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vo-
rübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag be-
rechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lie-
fer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungs-
termine um den Zeitraum der Behinderung. Soweit dem Käufer infolge der
Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist,
kann dieser durch unverzügliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom
Vertrag zurücktreten.
4. Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird
eine Lieferung oder Leistung – gleich aus welchem Grunde – unmöglich, ist
die Haftung vom Verkäufer auf Schadensersatz nach Maßgabe der Bestim-
mung unter Punkt VIII. dieser AGB beschränkt.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus
diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während des Eigentumsvor-
behalts pfleglich zu behandeln sowie dem Verkäufer einen Zugriff Dritter
(z.B. Pfändung) und etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der
Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Ver-
fügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der Eigentümerin erforder-
lich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das fremde Eigentum
hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungs-
verzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach VI. 2. – ist der Verkäu-
fer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus-
zuverlangen. Als pauschalen Schadenersatz kann der Verkäufer in diesen
Fällen 25% des Kaufpreises verlangen. Dem Käufer bleibt vorbehalten
nachzuweisen, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder nur
in niedriger Höhe entstanden ist. Wallach bleibt umgekehrt vorbehalten, im
Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.
VII. Gewährleistungsansprüche
1. Dem Käufer steht beim Kauf von Waren gesetzliche Mängelhaftungsrechte
für die Waren zu. Dieser hat bei Mängeln einer Kaufsache unter Beachtung
der nachstehenden Regelungen das Recht, Gewährleistungsrechte geltend
zu machen.
2. Keine Gewährleistung besteht bei solchen Schäden, die infolge einer un-
sachgemäßen Verwendung oder Behandlung der Ware durch den Käufer
entstanden sind.
3. Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen des Mangels an einer
Sache sind ausgeschlossen, wenn die Vertragswidrigkeit erst nach Ablauf
eines Jahres nach Ablieferung der Kaufsache beim Unternehmer offenbar
wird. Diese Haftungsfrist gilt nicht, soweit der Verkäufer nach Pkt. VIII. die-
ser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund
dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann. Die
in §§ 478, 445a BGB bestimmten Rückgriffansprüche von Unternehmern
bleiben hiervon unberührt. Offensichtliche Mängel sind durch Kaufleute in-
nerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen;
ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge-
schlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der
Mangelanzeige.
4. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf
Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung
(Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat. Der
Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
5. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des
Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder
nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig
verweigert wurde. Wählt der Käufer den Rücktritt, so hat er die mangelhafte
Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu
leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wert-
minderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und vo-
raussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
VIII. Haftung
1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneinge-
schränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet
der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach
zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz,
umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
2. Für solche Schäden, die nicht von VIII. 1. erfasst werden und die durch
einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Verkäu-
fer, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags über-
haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig ver-
trauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung des
Verkäufers auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
3. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die we-
der von VIII. 1 noch VIII. 2. erfasst werden (sog. unwesentliche Vertrags-
pflichten) haftet der Verkäufer gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf
die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
IX. Datenschutz
1. Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung anfallende Daten werden
unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Auf die gesonder-
ten Hinweise zur Datenverarbeitung wird insoweit ausdrücklich Bezug ge-
nommen.
2. Die Spar-Express SB-Möbel Abholmarkt GmbH & Co. KG ist berechtigt,
über den Käufer eine Kreditauskunft bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft
für allgemeine Kreditsicherung) oder einer anderen Informationsstelle ein-
zuholen. Der Käufer erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.
X. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
1. Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ein-
schließlich dieser AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland un-
ter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf (CISG).
2. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen
Regelungen der ZPO bzw. des BGB. Wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäu-
fers. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, eine juristische Person des öffent-
lichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens
ist, ist Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.